+49 8031 / 72 676 info@wasserverein-obernburg.de

Über uns

Wir sind ein eingetragener Verein, der den westlichen Teil der Gemeinde Prutting mit Trinkwasser versorgt.

Der Unterhalt des Leitungsnetzes wird in erster Linie durch Mitgliedsbeiträge und einem entsprechenden Wasserpreis gewährleistet. Eventuelle jährliche Überschüsse werden einer Instandhaltungsrücklage zugeführt.

Zuständigkeit Wasserverein

  • Niedernburg
  • Obernburg
  • Haidbichl

 

Haidbichl gehört teilweise zum Zuständigkeitsgebiet der Gemeinde Prutting (Rosenstraße, Haidbichler Str. 2, 6 und 8. Beachten Sie hierfür bitte Anlage 1 im unten beigefügten PDF.

 

Zuständigkeit für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet Prutting

Vorstand & Beirat

Dr. Mathias Huber

Dr. Mathias Huber

1. Vorstand

Obernburger Str. 29 / 83134 Prutting
Tel.: 08031 / 72 676
Mobil: 0152 / 559 537 42
Email: info@wasserverein-obernburg.de

Mathias Wimmer

Mathias Wimmer

2.Vorstand

Obernburger Str. 24 / 83134 Prutting
Tel.: 08031 / 234 55 69
Mobil: 0176 / 10 34 92 32
Email: info@wing.bau.de

Karen Papa

Karen Papa

Schriftführerin

St. Leonhardsweg 10 / 83134 Prutting
Tel.: 08031 / 81 385
Mobil: 0151 / 40 70 24 96
Email: karen.p@web.de

Barbara Tippl

Barbara Tippl

Kassier

Obernburger Str. 21 / 83134 Prutting
Tel.: 08031 / 90 16 785
Mobil: 0160 / 93 86 30 27
Email: barbara-tippl@t-online.de

Konrad Hochstetter jun

Konrad Hochstetter jun

Beisitzer

Obernburger Str. 35a / 83134 Prutting
Tel.: 08031 / 72 728

Satzung

Satzung als Text

Satzung

des gemeinnützigen Vereins für Wasserversorgung e.V. Sitz Obernburg
 

§1 Name und Rechtsform

Der Verein führt die Bezeichnung: „Gemeinnütziger Verein für Wasserversorgung e.V. Sitz Obernburg, Gemeinde Prutting.
Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

Der Verein versorgt den westlichen Teil der Gemeinde Prutting mit Trinkwasser.
Dies geschieht ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht.
Der erhobene Wasserzins dient nur der Kostendeckung.
Eventuelle jährliche Überschüsse werden einer Instandhaltungsrücklage zugeführt.
Zum Zweck der Erhaltung der Versorgung ist der Verein berechtigt Eigentum an Grundstücken zu erwerben.

§3 Organe des Vereins

Der Verein hat einen Vorstand. Dieser besteht aus:
  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem Schriftführer
  4. dem Kassier
  5. dem Beisitzer
Jeder von ihnen ist in obiger Reihenfolge einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Wahl erfolgt jeweils auf 5 Jahre. Die Vorstandschaft bleibt bis
zur Neuwahl im Amt.

§4 Die Mitgliederversammlung

Sie ist jährlich einmal zur Entgegennahme des Rechenschaftsberichts durch den 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch die Stellvertreter einzuberufen. Die Einladung hat schriftlich zu erfolgen.
Auf Verlangen von 10% der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§5 Mitgliedschaft und Austritt

Wer den Wasseranschluss beantragt und die Anschlussgebühr bezahlt hat, ist automatisch Mitglied. Über den Austritt entscheidet die Vorstandschaft (Bei Verkauf bzw. Besitzwechsel).
Der Austritt erfolgt jeweils zum Jahresende.
Ausgeschlossen werden kann, wer den Interessen des Vereins zuwider handelt. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bei Besitz von mehreren Objekten besteht nur eine Mitgliedschaft mit nur einer Stimme.

§6 Beschlußfassung

Für den Vorstandsbeschluss genügt einfache Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden entscheidend.
Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§7 Satzungsänderungen.

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.

§8 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur mit 3/4 der erschienenen Mitglieder in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung erfolgen.
Bei Auflösung des Vereins soll das Vereinsvermögen der Gemeinde Prutting zu gemeinnütziger Verwendung im westlichen Gemeindeteil zugeführt werden.
 
Obernburg, den 13.April 2018
Eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Traunstein.

Geschichte des Vereins

Auf Betreiben von Hanns Veit Stierhof Haidbichl wurde am 6.2.1953 die „Wassergenossenschaft Obernburg“ gegründet. Es gab 13 Gründungsmitglieder.

 

Gründungsmitglieder

 

  1. Mühlberger Gebhard
  2. Stierhof Hanns Veit
  3. Hochstetter Konrad
  4. Mayr Ludwig
  5. Bürgmayr Katharina
  6. Gaßner Georg
  7. Berghammer Georg
  8. Schneider Josef
  9. Rupp Johann
  10. Marksteiner Franz
  11. Endlich Rudolf
  12. Zielke Hermann
  13. Berghammer Josef

 

Im Anschluß daran wurde in Handarbeit eine Leitung mit 1075m Länge und 1,30m Tiefe erstellt. 1956 wurde die bereits vorher bestehende defekte ½ Zollleitung von 1911 vom Widder in Leonhardspfunzen zum Wasserreservoir in Obernburg erneuert

 Nachdem zwischen 1961 und 1965 zahllose Diskussionen mit den Ämtern, der Gemeinde Prutting sowie u.a. auch Herrn Dr. Stegmüller und Herrn Fürst (Anpassung des Vertrags von 1911)  stattfanden wurde am 8.2.1964 beim Landratsamt der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach §7 WHG gestellt.